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 Die Vorgeschichte und Herstellung der Schmidtschen Prägungen und die frühe "Schaffensphase" des Augenarztes

Im Jahre 1956 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Münzhandel liberalisiert und somit auch die bis dahin gültigen Handelsbeschränkungen für Goldmünzen aufgehoben. In der Folgezeit gelangten auf unterschiedlichen Wegen zahlreiche Münzen aus Gold nach Deutschland. Unter diesen befanden sich auch Reichsgoldmünzen und darunter wiederum einfache Gußfälschungen.

Ilona Hausmann, die Schwester des Augenarztes Dr. Schmidt aus Bonn, erbte im Jahre 1955 von einem guten Bekannten eine Sammlung mit rund 50 deutschen Goldmünzen aus der Kaiserzeit. Möglicherweise stellte der Anblick dieser Stücke bei ihrem Bruder den Auslöser für die Idee dar, selbst solche Münzen herzustellen. Etwa im gleichen Zeitraum kam Dr. Schmidt auch mit einem Münzfälscher zusammen, welcher Reichsgoldmünzen im Schleudergußverfahren nachmachte. Diese falschen Münzen waren aber recht einfach als solche zu erkennen und genügten nicht den hohen Ansprüchen des technisch versierten Augenarztes.

Die Produktion von falschen Reichsgoldmünzen erschien besonders deshalb attraktiv, weil Banken bei diesen Stücken seinerzeit beim Ankauf hohe Aufpreise auf den Goldwert zahlten - und sie noch teurer weiterverkauften. Für ein 20-Mark-Stück erhielt der Verkäufer fast das doppelte des Materialwertes, für eine 10-Mark-Münze mehr als den zweifachen Goldpreis und bei den relativ seltenen Goldmünzen zu fünf Mark bis zum 20fachen des Wertes des enthaltenen Goldes.

Dr. Schmidt hatte neben der Tätigkeit in seiner Praxis in Köln ein Handwerksgerät entwickelt und patentieren lassen, mit welchem Bolzen in Wände geschossen werden konnten. Er ließ diese "Schmidt-Hammer" genannten Geräte von einer Firma produzieren und übernahm den Vertrieb in Eigenregie. Dies war im allgemeinen Aufgabe seiner Schwester, welche zu diesem Zweck sehr viel im damaligen Bundesgebiet unterwegs war.

Um selbst Reichsgoldmünzen herstellen zu können, kaufte sich Dr. Schmidt im Dezember des Jahres 1957 für etwa 20.000,-- DM ein Elektro-Erosionsgerät. Er stellte außerdem verschiedene weitere Utensilien wie Stempel, Patrizen und Matrizen her. Nach Abschluß dieser umfangreichen Vorbereitungsarbeiten konnte er mit den genannten Werkzeugen zu Beginn des Jahres 1959 erste goldene 10-Mark-Stücke prägen.

Bereits in dieser frühen "Schaffensphase" hielt sich Dr. Schmidt streng an das für echte Reichsgoldmünzen in engen Toleranzen vorgegebene Gewicht, das Mischungsverhältnis der Legierung sowie die entsprechenden Abmaße. Dabei wurden von ihm zuerst die reinen Metalle im richtigen Verhältnis gemischt, eingeschmolzen und zu einer homogenen Masse vermengt. Anschließend hat er diese Masse aus dem Schmelztiegel gegossen und gewalzt, bis die gewünschte Dicke erreicht war. Aus dem so entstandenen Goldblech wurden Ronden ausgestanzt und deren Gewicht und Maße überprüft. Nun wurden die Metallplättchen geprägt und erst zum Schluß mit der Randinschrift versehen. An dieser Stelle wich Dr. Schmidt vom Originalverfahren ab, bei welchem diese Arbeitschritte in genau umgekehrter Reihenfolge abliefen (erst rändeln, dann prägen). Laut Augenzeugenberichten war dem findigen Augenarzt der genaue Verfahrensablauf zunächst unbekannt. In mühevoller Kleinarbeit aus Versuch und Irrtum tastete er sich aber im Laufe der Jahre immer mehr an das in der Kaiserzeit übliche Procedere heran.

Den Verkauf der falschen Münzen sollte seine Schwester übernehmen, welche wegen des Verkaufs des Schmidt-Hammers ohnehin viel auf Reisen war. Die von ihrem Bruder fabrizierten goldenen 10-Mark-Münzen bot sie bei diesen Gelegenheiten bundesweit diversen Banken und Sparkassen zum Kauf an. Im Laufe des Jahres 1959 verkaufte sie so etwa 160 Reichsgoldmünzen zu je 10 Mark an zahlreiche Geldhäuser im Gebiet der Bundesrepublik. Darunter befanden sich vermutlich auch Stücke aus der geerbten Münzsammlung. Bei nachfolgenden Überprüfungen erkannten einige der Banken die Münzen als Fälschungen, weshalb Frau Hausmann diese zurücknehmen mußte, was sie auch bereitwillig tat. Gleichzeitig erfolgten von den Banken Meldungen an die Polizei. Frau Hausmann wurde vorgeladen, stritt aber die Vorwürfe des Verkaufs nachgemachter Münzen ab und berief sich auf die geerbte Sammlung, welche sie nun angeblich nach und nach verkaufte. Ebenso beteuerte Dr. Schmidt bei Befragungen seine Unschuld.

Einen Teil der technischen Gerätschaften zur Herstellung seiner Münzen hatte Dr. Schmidt zuvor um den Jahreswechsel 1959/1960 im Rhein versenkt. Im Frühjahr 1960 wurden sie dort bei Niedrigwasser durch Zufall entdeckt. Eine Untersuchung ergab einen Zusammenhang mit den von Frau Hausmann verkauften Münzen. Angesichts der erdrückenden Beweislage gab Dr. Schmidt bei einer weiteren Vernehmung im Juni 1960 die Herstellung dieser nachgemachten Münzen zu. Nach seinen eigenen Angaben hat er 150 Stück von diesen geprägt. Als Frau Hausmann vom Geständnis ihres Bruders erfuhr, legte sie ebenfalls ein solches ab.

Im weiteren Verlauf des Jahres 1960 entschlossen sich Dr. Schmidt und seine Schwester dazu, die Goldmünzen in Zukunft nicht mehr heimlich, sondern ganz offiziell in einer eigenen Firma zu produzieren und auch als Nachprägungen zu verkaufen.



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