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 Der Silbergroschen

2½ Silbergroschen   
2½ Silbergroschen   
2½ Silbergroschen
Lizenz CC BY-SA
 
   
Im Verlauf des 18. Jahrhunderts dehnte sich das Territorium des Staates Preußen deutlich aus. In den neu hinzu gekommenen Gebieten kursierten damals die verschiedensten Münzen. Während die Kurantmünzen letztendlich alle auf einem Talerfuß mit Bezug zur cölnischen Mark beruhten, war vor allem das Kleingeld untereinander kaum kompatibel.

Im Bereich dieser sog. Scheidemünzen war der Bedarf nach Vereinheitlichung des Münzwesens besonders hoch. Nicht zuletzt wollte man die kursierenden kupfernen Groschen durch silberhaltige Kleinmünzen ersetzen. Diese zunächst nur in einigen Provinzen kursierenden Stücke bezeichnete man daher zur Unterscheidung vom Kupfergeld auch als Silbergroschen.

Ab dem Jahre 1821 wurden dann in ganz Preußen Silbergroschen (Abkürzung Sgr.) von gleichem Schrot und Korn geprägt. Dreißig Silbergroschen entsprachen einem preußischen Taler im Graumannschen 14-Taler-Fuß und ab 1857 einem Vereinstaler im 30-Taler-Fuß. Der preußische Silbergroschen wurde in 12 Pfennige unterteilt. Bei den Silbergroschenmünzen handelte es sich ausnahmslos um Billonmünzen.

Statt dem bei Kurantmünzen vorgeschriebenen 14-Taler-Fuß auf Basis der cölnischen Mark wurden die Silbergroschen im 16-Taler-Fuß ausgeprägt. Somit enthielten 14 Taler in Kurantmünzen eine feine Mark Silber (233,855 Gramm) und 16 Taler in Silbergroschen ebenfalls eine cölnische Mark. Damit lag der innere Wert der Scheidemünzen 1/8 bzw. 12,5 Prozent unter dem des Kurantgeldes.

Andererseits war niemand verpflichtet, Scheidemünzen im Wert von mehr als fünf Silbergroschen in Zahlung zu nehmen. Fünf Silbergroschen entsprachen einem Sechstel-Taler, welcher damals die kleinste Kurantmünze darstellte.

Scheidemünzen in Form von Silbergroschen sollten nur da verwendet werden, wo es unbedingt notwendig war. Auf diesem Grundsatz basierte auch die Prägepolitik im preußischen Herrschaftsbereich, welche ebenfalls nur die zwingend notwendige Menge dieses Kleingeldes herstellen ließ. Der Wert aller Silbergroschen entsprach weniger als drei Prozent des gesamten umlaufenden Geldes.

Die Silbergroschenstücke zeigten auf einer Seite den jeweils herrschenden preußischen König und auf der anderen Seite die Wertangabe mit Währungsbezeichnung. Vorgeschrieben war seinerzeit außerdem der Hinweis auf die nächsthöhere Münzeinheit - in diesem Fall, wieviele Münzen den Wert eines Talers ergaben.

Mit der Einführung der Mark als einheitliche Währungseinheit im gesamten neu gegründeten Deutschen Kaiserreich endete die Ära der Taler und ihrer Untereinheiten. Die Prägung von Silbergroschen erfolgte in Preußen noch bis zum Jahre 1873. Am 1. Juni 1876 wurden sie außer Kurs gesetzt und von den neuen Münzen des Mark-Systems abgelöst. Bis dahin galten die Silbergroschen unter neuer Währungsbezeichnung weiter, und zwar der halbe Silbergroschen zu fünf Pfennig, der ganze Silbergroschen zu zehn Pfennig und das 2½-Silbergroschen-Stück zu 25 Pfennig.

Die Silbergroschen-Münzen im Überblick (ab 1858)

Nenn­wert Präge­zeitraum Material Gesamt­gewicht (Schrot) Fein­gewicht Durch­messer
1/2 Silber­groschen 1821-1873 22,2% Silber 77,8% Kupfer 1,098 Gramm 0,242 15,0 mm
1 Silber­groschen 1821-1873 22,2% Silber 77,8% Kupfer 2,196 Gramm 0,483 18,5 mm
2 1/2 Silber­groschen 1821-1873 37,5% Silber 62,5% Kupfer 3,221 Gramm 1,208 Gramm 21,0 mm



Mehr Informationen:

Deutsches Geld vor 1871
Der Vereinstaler
Der Taler (Themenübersicht)